Ein unbelasteter Kontakt des Kindes mit seinen Eltern ist für die gesunde, kindliche Entwicklung erfüllend und förderlich. Die Durchführung begleiteter Umgänge dient dem Zweck der Kontakthilfe, Unterstützung, Begleitung sowie Kontrolle von Umgängen und basiert auf dem Recht von Kindern, Eltern und Großeltern auf Kontakt miteinander.
Grundlage für den begleiteten Umgang ist eine gemeinsame Elternvereinbarung oder ein gerichtlicher Vergleich, bzw. ein Gerichtsbeschluss. Ziele eines begleiteten Umgangs sind:
und die Begleitung entbehrlich zu machen.